Allgemeine Geschäftsbedingungen Wassersportkurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wassersportkurse (pdf)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten (HTML)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten (pdf)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kitesurfen (HTML)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kitesurfen (pdf)
LIFETIME-SPORT K.-H. Janke - Sportwelt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Wassersportkurse
§ 1 Teilnehmer- und Vermietungskreis
Teilnahme- und vermietungsberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-/ Katamaran-/ Segelsport-/ Motorbootsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Windsurf-, Segel-, Motor- und Katamarankursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
§ 2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Windsurf-/ Katamaran-/Segel-/ Motorbootkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Vermietungsvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Vermietungsbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises/Vermietungspreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind weitere 50% der Kurskosten / Vermietungsgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt.
Lifetime-Sport behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Windsurf-/ Katamaran-/ Segel-/ Motorbootkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Windsurfer/ Katamarane/ Segel-/ Motorboote durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
§ 3 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
§ 4 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist Folge zu leisten . Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind Schwimmwesten anzulegen. An Bord sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
§ 5 Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Windsurfer/ Katamarane/Segel-/ Motorboote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Windsurfer/ Katamarane/Segel-/Motorboote vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Katamarane/Segel-/Motorboote durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
§ 5 Haftung
Lifetime-Sport haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Windsurfer/ Katamarane/ Segelboote/Motorboote.
Die Windsurfer/Katamarane/Segel-/Motorboote sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 1,5 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer /Mieter verpflichtet sich, die Windsurfer/ Katamarane/ Segel-/ Motorboote wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Windsurfern/ Katamaranen/ Segel-/ Motorbooten und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Zusätzliche Mietbedingungen
Lifetime-Sport ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Windsurfer/ Katamarane/Segelboote zu verweigern, sofern der Mieter/Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters/Schiffs-führers hinsichtlich der sicheren Führung der Windsurfer/ Katamarane/Segelboote offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vercharterer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter und Schiffsführer dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter/Schiffsführer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.
Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Mieter und Schiffsführer haften dem Vermieter im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.
Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.
Bei Beginn der Vermietungsperiode hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Windsurfer/ Katamarane/Segelboote und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
§ 7 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.