Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten

Abschluss des Reisevertrages

a) Mit Übersendung einer „unverbindlichen Voranmeldung“ reservieren wir, soweit der vorhergesehene Termin nicht schon ausgebucht ist, Plätze für alle angemeldeten Teilnehmer.
b) Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit Zugang der „verbindlichen Anmeldung“ und unserer schriftlichen Annahme (in Form der Reisebestätigung) zu Stande.

Zahlungsmodalitäten

a) Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises fällig. Die Restsumme muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein, sofern nicht anders in schriftlicher Form vereinbart. Es sei denn die entgültige Durchführung der Reise seitens Lifetime-Sport steht bis dahin noch nicht fest.
b) Zahlungen sind an Lifetime-Sport Karl-Heinz Janke zu leisten.
c) Zahlungen können durch Überweisung oder per Scheck beglichen werden.

Leistung

Der durch Lifetime-Sport geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der aktuellen Lehrer-Informationsbroschüre, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.

Leistungsänderungen

a) Wir behalten es uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
b) Wird uns vor Reisebeginn bekannt, dass einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so sind wir zur Leistungsänderung berechtigt, falls wir eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten können.

Rücktritt

Der Reisende ist berechtigt von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Fall des Rücktritts ist Lifetime-Sport berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die gesetzlichen Pauschsätze (gemäß § 651 i Abs.3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs.2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen. Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Reisende aus einer Gruppe zurücktreten oder die Reise ohne Kündigung nicht antreten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.

Gewährleistung und Abhilfe

a) Sind Sie der Ansicht, dass die Reise mit Mängeln oder Störungen belastet ist, sind Sie verpflichtet, dies verbunden mit dem Verlangen nach Abhilfe uns mitzuteilen. Das Abhilfeverlangen ist direkt vor Ort an Karl-Heinz Janke oder einen Weisungsbefugten zu richten.
Kommen Sie durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu. Anzeigen gegenüber den örtlichen Leistungsträgern genügen nicht.
b) Ihnen steht ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651 e BGB nur dann zu, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben, wenn Abhilfe unmöglich oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

Haftung

a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund Internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
c) Für alle gegen Lifetime-Sport gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Lifetime-Sport bei Sachschäden bis maximal zur Höhe der Summe des dreifachen Reisepreises. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reise und Reisenden.

Sonstiges

a) Sofern von uns in den Reisebeschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen Teilnehmer deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich einen deutschen Personal-/Kinderausweis. Reiseteilnehmer, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind, sind selbst für die Einhaltung der erforderlichen Pass- und Visavorschriften verantwortlich. Wir übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass- und Visaerfordernissen entstehen, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. Es wird empfohlen, sich an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften zu wenden.
b) Alle Angaben der Lehrer-Informationsbroschüre entsprechen dem aktuellenn Stand des jeweils laufenden Jahres gemäß Kennzeichnung durch Angabe der Jahreszahl. Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Irrtümern bleiben vorbehalten.

Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt.